Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pützer Parent GbR für die Teilnahme am Flohmarkt Leopoldplatz

§ 1 Vertragsgegenstand

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Pützer Parent GbR (Veranstalterin) und den teilnehmenden Ausstellern.

Mit der Anmeldung über das Bewerbungsformular sowie der Zahlung der Standgebühr kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

Die Marktordnung Flohmarkt Leopoldplatz ist Bestandteil dieser AGB und wird mit der Anmeldung verbindlich anerkannt.

Die Bezeichnung Aussteller umfasst in diesen AGB alle Geschlechter gleichermaßen.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt über das Online-Bewerbungsformular.

(2) Ein Anspruch auf Teilnahme oder auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.

(3) Der Vertrag kommt mit Zahlungsbestätigung zustande.

(4) Der Aussteller ist verpflichtet, am Veranstaltungstag einen Zahlungsnachweis mitzuführen.

(5) Erscheint der Aussteller nicht bis spätestens 9:30 Uhr, kann der Stand ohne Rückerstattung weitergegeben werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Standgebühren.

(2) Die Teilnahmegebühr ist im Voraus vollständig zu entrichten.

(3) Nicht oder verspätet gezahlte Buchungen dürfen storniert oder weitergegeben werden.

§ 4 Widerrufsausschluss

Ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB besteht nicht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitveranstaltung handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Damit ist jede Buchung verbindlich und nicht widerrufbar. Sie können aber getauscht werden, siehe §13.

§ 5 Leistungsumfang

(1) Der Aussteller erhält das Recht, auf der gebuchten Fläche Waren entsprechend der Marktordnung anzubieten.

(2) Die Veranstalterin stellt keine Strom- oder Wasseranschlüsse bereit, sofern nicht anders geregelt.

(3) Es wird keine Gewähr für Besucherzahlen, Umsätze, Witterung oder äußere Umstände übernommen.

§ 6 Pflichten des Ausstellers

Der Aussteller verpflichtet sich:

  • die Marktordnung einzuhalten,
  • den Stand spätestens um 9:30 Uhr zu besetzen,
  • nur erlaubte Waren zu verkaufen,
  • die Standfläche (3×3 m / 6×3 m) einzuhalten,
  • sichere und stabile Verkaufseinrichtungen zu verwenden,
  • seinen Stand sauber zu halten und vollständig zu räumen,
  • keine improvisierten Stände (Kisten, Bodenaufbau) zu verwenden,
  • behördliche und sicherheitsrelevante Vorgaben einzuhalten.

§ 7 Verkaufseinrichtungen

(1) Eine Standfläche beträgt 3 × 3 Meter; kleinere Flächen werden nicht vergeben.

(2) Maximal zwei nebeneinanderliegende Flächen (6 × 3 Meter) können gebucht werden.

(3) Verkaufseinrichtungen müssen sicher sein. Improvisierte Aufbauten sind unzulässig.

(4) Leihstände können über eine zugelassene Marktstandverleihfirma gebucht werden. Die Veranstalterin vermittelt nur die Bestellung und haftet nicht für Ausfall, Schäden oder Verzögerungen.

(5) Verankerungen im Boden sind nicht gestattet.

(6) Bei Ausfall der Verkaufseinrichtung bestehen keine Ansprüche gegen die Veranstalterin.

§ 8 Warenangebot

(1) Neuwaren sind grundsätzlich unzulässig.

(2) Erlaubte und verbotene Waren ergeben sich aus der Marktordnung.

(3) Die Veranstalterin ist berechtigt, unzulässige Waren zu entfernen oder den Stand zu schließen — ohne Rückerstattung.

§ 9 Ordnung, Müll und Verhalten

(1) Der Stand ist sauber zu halten und besenrein zu verlassen.

(2) Jegliche illegale Müllentsorgung ist verboten und kann mit bis zu 300 € berechnet werden.

(3) Den Anweisungen der Marktleitung ist jederzeit Folge zu leisten.

(4) Bei Störung des Marktfriedens kann ein Platz- oder Hausverbot ausgesprochen werden.

§ 10 Haftung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Die Veranstalterin haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Witterungsschäden oder Beschädigungen.

(3) Für Schäden durch unsichere Aufbauten oder elektrische Geräte haftet der Aussteller.

(4) Die Marktleitung kann bei Wind ab 55 km/h Maßnahmen zur Sicherung treffen (z. B. Entfernen der Dachplanen oder Schließung des Marktes).

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

(2) Diese dürfen zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalterin verwendet werden.

(3) Der Aussteller kann der Verwendung seiner personenbezogenen Aufnahmen jederzeit widersprechen.

§ 12 Höhere Gewalt & Gefahrenabwehr

(1) Bei Sturm, Unwetter, Gefahrenlagen oder behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung abgesagt, unterbrochen oder abgebrochen werden.

(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

(3) Die Marktleitung kann Stände räumen lassen, wenn Sicherheitsrisiken bestehen (z. B. Wind, beschädigte Bauteile, Brandschutz).

§ 13 Stornierungen & Tausch

(1) Eine Stornierung ist nicht möglich (außer Gastronomie).

(2) Es kann ein Tauschpartner benannt werden; dieser muss akzeptiert werden und die AGB und Marktordnung anerkennen.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt zwischen den Tauschpartnern.

(4) Bei Krankheit, Regen oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§ 14 Besondere Bedingungen für Gastronomie

(1) Stornierungsgebühren:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltung: 50 %
  • weniger als 30 Tage: 80 %
  • am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen: 100 %

(2) Ersatzmieter können akzeptiert werden.

(3) Kein Anspruch bei Stromausfall oder Überlastung.

(4) Es gelten besondere Hygiene-, Sicherheits- und HACCP-Pflichten.

(5) Gewerbliche Gastrobetriebe müssen alle erforderlichen Genehmigungen mitführen.

(6) Bei Verstößen kann der Stand geschlossen werden — ohne Erstattung.

§ 15 Pflichten gewerblicher Aussteller

(1) Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet, auf Verlangen der Veranstalterin eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen.

(2) Alle gesetzlichen gewerblichen Auflagen sind einzuhalten.

§ 16 Datenschutz

(1) Zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet die Veranstalterin personenbezogene Daten.

(2) Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Kommunikation und zur Durchführung des Marktes verwendet.

(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Webseite.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

(2) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt (Salvatorische Klausel).

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